Landwirtschaftliche Buchstelle
Sachkundig und spezialisiert als

Landwirtschaftliche Buchstelle

Steuerberatern, die eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nachweisen, kann auf Antrag die Berechtigung verliehen werden, als Zusatz zur Berufsbezeichnung die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" zu führen.
Die Verleihung erfolgt durch die Steuerberaterkammer. Die besondere Sachkunde ist durch eine mündliche Prüfung vor einem Sachkundeausschuss nachzuweisen, der bei der Steuerberaterkammer zu bilden ist.

Ich habe an der Sachkundeprüfung im Dezember 2002 teilgenommen und diese erfolgreich abgeschlossen.

Ob Getreide, Kartoffeln, Fleisch oder Obst – wir haben ein grünes Herz für die Landwirtschaft und stehen unseren landwirtschaftlichen Unternehmern mit Rat und Tat in steuerlicher und strategischer Hinsicht zur Seite.